Normalerweise zahlen Sie Darlehen innerhalb eines fest geplanten Tilgungsplans zurück. Das bedeutet, dass von Anfang an berechnet wird, wie lange Sie Ihren Kredit abbezahlen und wie hoch die monatlichen Raten sind. Was aber, wenn Sie zwischendurch einen unerwarteten Kapitalzufluss erhalten wie z.B. eine Gehaltsprämie, eine Erbschaft oder auch ein Lottogewinn.
Natürlich möchte man in einem solchen Falle am liebsten auch seine Schulden ganz – oder je nach Umfang des verfügbaren Kapitals zumindest teilweise – begleichen.
„Auf zur Bank und raus aus den Schulden“, denken Sie jetzt bestimmt. Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Die Banken und Kreditgeber sind natürlich daran interessiert, dass Ihr Darlehen wie geplant abgezahlt wird. Ursache dafür sind die damit verbundenen Zinsen, die Sie während der gesamten Laufzeit zahlen und die Planbarkeit. Wenn Sie Ihr Darlehen vorzeitig zurückzahlen, dann werden Sie vermutlich eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung als Ausgleich zahlen müssen. Am besten rufen Sie Ihrer Bank oder dem jeweiligen Kreditinstitut zu, wie viel Sie als Sonderzahlung zurückzahlen möchten und hören sich dann an, wie hoch die Entschädigungszahlung ist.
In vielen Fällen lohnt es sich trotz dieser Kosten den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Alternativ können Sie das nun unverhofft verfügbare Kapital natürlich auch parallel anlegen und so Ihre Darlehensrate im Innenverhältnis senken. Im Internet gibt es einige Rechner, mit denen Sie solche Szenarien durchspielen können. Wichtig ist: Zahlen Sie also nicht um jeden Preis Ihren Kredit sofort zurück und nehmen dafür auch horrende Kosten in Kauf – und parallel verweigern Sie auch nicht die Zahlung einer entsprechenden Vorfälligkeitsentschädigung. Man muss auch die Banken verstehen, die Sie somit schneller als geplant als umsatzbringenden Kunden verlieren. Wie fast immer gilt auch hier: Nicht vorschnell handeln, sondern vergleichen und in Ruhe abwägen, welche Option für Sie am besten ist.
Sonderfall Umschuldung
Eine vorzeitige Rückzahlung muss nicht nur wg. zusätzlichem Kapital erfolgen sondern kann auch andere Ursachen haben. Dies kann z.B. auch eine Umschuldung oder Zusammenfassung mehrerer Kredit in ein größeres Darlehen sein. Wenn Sie z.B. eine Umschuldung durchführen – im gleichen Hause – so wird man Ihnen gewiss entgegenkommen und bei der Ablösung des einen Darlehens auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten, da Sie ja weiterhin Kreditnehmer im Hause bleiben.
Lassen Sie sich das Recht auf Sondertilgungen einräumen
Am besten achten Sie direkt bei der Kreditbeantragung darauf, dass Ihnen ein Sondertilgungsrecht eingeräumt wird. Gerade bei Baufinanzierungen bzw. Immobilienkrediten sind Sondertilgungen oft gewünschter Vertragsbestandteil. Hierbei wird in der Regel ein bestimmter Betrag pro Kalenderjahr festgesetzt, den Sie parallel zu Ihren normalen Darlehensraten tilgen dürfen.
Vorteile regelmäßiger bzw. teilweiser Sondertilgungen
Auch wenn Sie nicht den gesamten Kredit auf einmal abtragen können oder dürfen, macht eine Sondertilgung dennoch Sinn. Da Sie auf einen Schlag einen größeren Teil der Restschuld tilgen, sinkt somit direkt der Zinsanteil in Ihrer nächsten Darlehensrate und die Laufzeit verkürzt sich entsprechend. Wenn Sie in Ihren Verträgen Sondertilgungen als Option vereinbart haben und über entsprechende Mittel verfügen, dann lohnt es sich bestimmt von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.